Avv. Melchiorre Scalia

STUDIO LEGALE SCALIA

RELAZIONI GIURIDICHE ITALO-TEDESCHE

Mole Antonelliana

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Personengesellschaften in Italien

Personengesellschaften sind geeignet für Wirtschaftstätigkeiten im kleineren Rahmen. Sie können von mindestens zwei Personen gegründet werden. Eine Personengesellschaft ist keine juristische Person und hat eine eingeschränkte Rechtsfähigkeit. Allgemein zeichnen sich die meisten Personengesellschaften durch folgende weitere Eigenschaften aus:

  • -   Für Verbindlichkeiten haften die Gesellschafter gesamtschuldnerisch und uneingeschränkt
        mit ihrem Privatvermögen.
  • -   Ein Mindeststammkapital braucht bei Gründung einer Personengesellschaft nicht
        vorhanden zu sein.
  • -   Eine Übertragung von Gesellschaftsanteilen (sofern der Gesellschaftsvertrag nichts
        anderes vorsieht) kann nur stattfinden, wenn alle Gesellschafter zustimmen.

In Italien zählen zu den typischen Personengesellschaften:

  • -   Die einfache Gesellschaft (società semplice)
  • -   Die Kollektivgesellschaft (società in nome collettivo s.n.c.)
  • -   Die Kommanditgesellschaft (società in accomandita semplice: s.a.s.)

Vorteile:

  • -   Einfachere und kostengünstigere Gründung
  • -   Kein Mindestkapital erforderlich
  • -   Keine hohen Führungskosten
  • -   Einfachere Buchführung
  • -   Einkommensteuerpflichtig sind die Gesellschafter
  • -   Attraktivität für hochqualifizierte Führungskräfte

Nachteile:

  • -   unbeschränkte Haftbarkeit der Gesellschafter
  • -   begrenzte Rechtsfähigkeit
  • -   begrenzte Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten

Besteuerung:

  • 1.   Direkte Besteuerung:
  • a.   Einkommensteuer (Irpef)
  • b.   Regionalsteuer auf Gewerbebetriebe (Irap)
  • 2.   Indirekte Besteuerung:
  • a.   Mehrwertsteuer (Iva)
  • b.   Registersteuer (Imposta di registro)
  • c.   Lokale Steuern (tributi locali)
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