ANWALTSKANZLEI SCALIA

DEUTSCH-ITALIENISCH RECHTSVERHÄLTNISSE
Juristische Übersetzungen
Avv. Melchiorre Scalia – der als Übersetzer für die deutsche Sprache in dem Register der Gerichtssachverständigen des Landesgerichts Turin eingetragen ist– bietet Privaten und Unternehmen einen Dienst für qualitativ hoch wertige Übersetzungen juristischer Texte (notarielle Urkunden, Verträge, Satzungen, Sitzungsprotokolle, Testamente, Gerichtsurteile, standesamtliche Bescheinigungen, Einsichtnahmen, Abschlusszeugnisse, Webseiten usw.) in den folgenenden sprachlichen Kombinationen:
ITALIENISCH/DEUTSCH/ITALIENISCH
ITALIENISCH/ENGLISCH/ITALIENISCH
Mit der Möglichkeit von Beeidigung und Legalisierung.
Die Tarifen sind die folgenden:
- Deutsch/Italienisch: € 30,00 für Seite
- Italienisch/ Deutsch: € 35,00 für Seite
- English/Italienisch: € 25,00 für Seite
- Italienisch/Englisch: € 30,00 für Seite
Wenn man berücksichtigt, daß eine Seite 25 Zeilen (d.h.: 1500 Tippen, Räume inkl.) entspricht, ist es möglich, ungefähr den Preis der Übersetzung zu bestimmen, indem man die Zahl der Tippe des Dokuments durch 1500 teilt. Da der Preis einer Übersetzung dennoch nicht nur von der Zahl der Seiten und der sprachlichen Kombinationen abhängt, wird es empfohlen, im Voraus einen Kostenvoranschlag zu fragen. Das auch in Betracht davon, daß die Gesamtausgabe günstiger als diejenige sein könnte, welche sich aus einer bloßen Anwendung der oben angezeigten Tarifen ergeben würde. Der Preis der Übersetzungen könnte sich nämlich reduzieren, wenn die Zahl der Seiten steigt und die Frist für die Abgabe ziemlich bequem bleibt.
Für eine absolut unverbindliche Kostenvoranschlagsanfrage reicht es, die Anwaltskanzlei Scalia bei einem der auf der Seite Kontakte angegebenen Nummern oder Adressen (Telefon, Fax, E-Mail, Skype, Social Network) zu kontaktieren, ohne zu vergessen, genau zu bestimmen:
- Die sprachliche Kombination
- Ob die Übersetzung beeidigt und legalisiert ist (siehe weiter)
- Das Bestimmungsland
- Daten, E-Mail – Adresse und Telefon des Klienten
- Und die Datei des zu übersetzenden Textes beizufügen
Honorare für:
- Beeidigungen: € 200,00 + Gebühre
- Legalisierungen: € 200,00 + Gebühre
ANERKENNUNG AUSLÄNDISCHER ABSCHLUSSE IN ITALIEN
Die Kanzlei Scalia bietet auch einen Dienst für die Anerkennung ausländischer Schulzeugnisse, Studienabschlüsse, Doktorwürden und Berufszulassungen (EU und Nicht – EU Länder) in Italien, indem er im Auftrag des Mandanten bei den zuständigen Büros alle dafür notwendigen Tätigkeiten.
Honorare für die Anerkennung von:
- Schulabschlüssen: € 500,00 + Gebühre
- Berufszulassungen: € 1.000,00 + Gebühre
- Studienabschlüssen und akademische Titel: € 1.500,00 + Gebühre

- La tutela dell’imputato nei procedimenti incidentali
Con il passare del tempo nella prassi procedurale si è potuto riscontrare un problema interpretativo di non poco conto in considerazione del fatto che lo stesso...
- Luoghi di lavoro: il Protocollo aggiornato per il contrasto al Covid-19
Il 30 giugno 2022, a seguito del confronto fra ministero del Lavoro, ministero della Salute, MISE, INAIL e parti sociali, è stato sottoscritto il Protocollo...
- Impianto fotovoltaico sul terrazzo comune: al conduttore serve l’autorizzazione assembleare?
Il Tribunale di Roma, con sentenza del 13 giugno 2022, ha rigettato la domanda risarcitoria di una conduttrice, la quale lamentava il diniego oppostole dall’assemblea condominiale all’installazione sul terrazzo comune di un impianto fotovoltaico. Va osservato che l’art. 1122 bis c.c. non prevede al riguardo alcuna autorizzazione assembleare e che all’istallazione dell’impianto sulle parti condominiali può, peraltro, procedere anche il conduttore.
- Streit um Zweitwohnungssteuersatzung von Fehmarn und Tönning
Die von der Stadt Fehmarn für die Jahre 2019 und 2020 erhobene Zweitwohnungssteuer ist rechtswidrig, weil die zugrunde liegende Zweitwohnungssteuersatzung aus Dezember 2019 gegen höherrangiges Recht verstößt; hingegen ist die von der Stadt Tönning auf der Grundlage ihrer Zweitwohnungssteuersatzung aus September 2020 für die Jahre 2019 bis 2021 erhobene Aufwandsteuer für das Innehaben einer Zweitwohnung rechtmäßig.