Avv. Melchiorre Scalia

ANWALTSKANZLEI SCALIA

DEUTSCH-ITALIENISCH RECHTSVERHÄLTNISSE

Mole Antonelliana

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Honorare

Die anwaltliche Verfügung lässt sich frei aufgrund mehrerer Kriterien vereinbaren, wie der Parameter im Sinne des Ministerialdekrets 55/2014, des Pauschalbetrags, des Anteils an dem Geschäftswert, des Stundensatzes usw.

Die Kriterien für die Bestimmung der Vergütung sind im konkreten Falle zu besprechen. Standardleistungen erlauben (außer Ausnahmen) die Anwendung eines Pauschalbetrags (z.B.: Vollstreckungen, einvernehmliche Scheidung usw.). Artikulierten Verfahren passen sich dagegen vielmehr die gesetzlichen Parameter oder andere Modalitäten.

Es steht sowieso fest, dass bei Rechtsstreiten der Zweck in dem Bereich des Möglichen immer es bleibt, einen vollkommenen Erfolg mit folgerichtiger Verurteilung der Gegenseite auf die komplette Erstattung von Honoraren und Kosten zu erlangen.

Je nach den Fällen, wie bei von Versicherung abgedeckten Schaden (z.B.: Autounfall), solange es nicht notwendig ist, die gerichtlichen Schritte einzuleiten, kann man auch von einem Vorschuss absehen, da die Kostenerstattung für die ausgeführte vorgerichtliche Tätigkeit der Versicherungsgesellschaft zusteht.

Den Honoraren sind der Beitrag zur Sozialversicherung (4%) und die Mehrwertsteuer (22%) hinzuzufügen. Bei in EU ansässigen oder ausländischen Steuerpflichtigen kommt die Mehrwertsteuer aufgrund der umgekehrten Schuldnerschaft nicht in Anwendung. Extra bleiben auch die weiteren Kosten (immer zu belegen).

Wenn die Formulierung eines Kostenvoranschlages eine eingehende Prüfung der Sache durch die Einsichtnahme von Unterlagen und Gespräche mit dem Klienten verlangt, wird das Honorar für die Erstberatung im Falle späterer Erteilung des Mandats von dem Kostenvorschuss für die auszuführende Tätigkeit abgezogen werden.

Im gerichtlichen Bereich, wenn es die Voraussetzungen (z.B.: Mindesteinkommensgrenze) gibt, wird den weniger wohlhabenden Bürgern die Verteidigung durch die unentgeltliche Verfahrenshilfe garantiert. Da wird der Mandant keinerlei Kosten tragen, weil alle Honorare und Ausgaben direkt von dem Staat an den Anwalt bezahlt werden.

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