Schon vor dem
Abschluss fährt er nach Deutschland und da hält sich auf, um das
Studium der deutschen Sprache zu unternehmen und Forschungen für
seine Diplomarbeit auszuführen. Das schnelle Lernen der Sprache und
der Grundlagen des deutschen Rechts ermöglichen ihm, in den
folgenden Jahren bei berühmten Anwaltskanzleien in Frankfurt und
Hannover zu arbeiten und Erfahrung in dem Bereich des
internationalen Privatrechts besonders mit Bezug auf die
Rechtsverhältnisse zwischen Italien und Deutschland zu
sammeln.

In dem 2003 fängt Avv. Scalia eine Doktorarbeit in deutscher
Sprache bei der Georg August Universität Göttingen unter der
Betreuung des Prof. Okko Behrends an, Romanisten und
Zivilisten internationalen Rufs. Als Doktorand der Georg August Universität
Göttingen zieht Avv. Scalia in dem 2004 nach Oxford hin, wo er sich ein
Jahr aufhält, um das britische Common Law näher kennenzulernen und die
Kenntnis der englischen Sprache zu vervollkommnen.

Avv. Scalia gehört
seit dem 2003 der Turin Anwaltskammer. Als Avvocato ist
er zuerst in Zusammenarbeit mit anderen Anwaltskanzleien in
Italien (Palermo und Mailand) und Deutschland (Frankfurt und
Hannover) tätig gewesen und von diesem Jahr an definitiv
selbständig in Turin.
